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Begleitung bei Betriebsprüfungen

Ob steuerliche Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung oder Prüfung der Sozialversicherung: Wir sind darauf vorbereitet, Sie haben nichts zu befürchten.

Nutzen Sie unsere fachkundige Begleitung Ihrer Betriebsprüfung,

Unsere Kanzlei begleitet Sie vor und während der Betriebsprüfung bis zur Schlussbesprechung und, falls erforderlich, darüber hinaus.

Durch unsere Kenntnisse im Verfahrensrecht ist uns der Ablauf der Betriebsprüfung vertraut, ebenso wie die Rechte der Prüfer, aber auch deren Grenzen, auf die wir ggf. zum Schutz unserer Mandanten hinweisen.

Mit unserer Erfahrung (Herr Groß war ehemals Betriebsprüfer bei der Finanzverwaltung und kennt daher die internen Abläufe der Behörde) helfen wir Ihnen dabei, sowohl während der Prüfung als auch im Rahmen der Schlussbesprechung die für Sie optimale Lösung zu verhandeln.

Bereits im Vorfeld, d.h. nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung besprechen wir mit Ihnen das Vorgehen, klären mit dem Prüfer bzw. der Prüferin Ort, Termin und Umfang der Prüfung. Dazu stellen wir alle relevanten Daten und Unterlagen zusammen.

Seit dem 1. Januar 2002 dürfen Betriebsprüfer bei einer Außenprüfung die Buchführung auch durch direkten Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme prüfen.

Die häufigste Form des Datenzugriffs ist die Datenträgerüberlassung. Unser System der DATEV bietet eine komfortable Lösung, die entsprechenden Daten zu erzeugen. Die übergebenen Daten werden vom Prüfer bzw. der Prüferin mit eigener Hard- und Software ausgewertet. In der Regel kommt das Datenanalyseprogramm IDEA zum Einsatz.

Dies ist kein Grund zur Panik, ganz in Gegenteil, bei ordnungsgemäßer und gewissenhafter Finanzbuchführung steigt die Chance auf eine schnelle und schmerzlose Prüfung.

Bereits während der Prüfung sind wir „nah dran". Wir klären mit dem Prüfer, der Prüferin die aufgetretenen Fragen zeitnah und versuchen durch eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt faire Lösungen im Sinne unserer Mandanten zu erzielen.

Sollte dies nicht möglich sein, wägen wir zusammen mit Ihnen ab, ob Ihre berechtigten Ansprüche durch Einspruch bzw. Klage zu erstreiten sind.

Kontaktieren Sie uns !

Christophstr. 16 - 18
72555 Metzingen
Tel. 07123-94392-0 
Fax 07123-94392-94
Mail:
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Internet: www.gross-partner-stbg.de


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